hörscreening bei neugeborenen

In Deutschland kommen jährlich rund 1000 Kinder mit einer Schwerhörigkeit zur Welt. Entdeckt werden die Hörstörungen oft spät, im Durchschnitt mit ca. 31 Monaten. Bis zur Hörgeräteversorgung vergehen weitere 4 Monate. Wenn Sreeningprogramme nur bei Vorliegen von Risikofaktoren angewandt werden, würden 50% der Kinder mit Hörschäden nicht erfasst. Ein generelles Hörscreening aller Neugeborenen ist deshalb zu empfehlen. Es kann davon ausgegangen werden, dass durch einen „Siebtest“ mindestens 80% der Fälle erfasst werden. Wenn angeborene Hörmängel erst mit 2,5 Jahren herausgefunden werden, ist es oft zu spät, um durch eine gezielte Behandlung die Auswirkungen der akustischen Beeinträchtigung auf Sprachentwicklung, geistige Fähigkeiten und soziale Eingliederung möglichst gering zu halten. Ein flächendeckendes objektives Hörscreening in Westfalen-Lippe besteht seit dem 1.1.2009. Durch die technisch aufwendige, aber rasch und unkompliziert durchzuführende Ableitung und Aufzeichnung sog. Otoakustischer Emissionen (TEOAE), also Schallsensationen, die von den Sinneszellen des Innenohrs spontan und nach akustischer Anregung abgesondert werden, lassen sich bei neugeborenen Kindern und auch ohne deren noch nicht vorhandene Mitarbeit, sichere Aussagen zum Hörvermögen machen und eine die regelrechte, die Sprachentwicklung beeinträchtigende Hörminderung erkennen. Zu den weiteren objektiven Verfahren gehört die Hirnstammaudiometrie (AABR), die ein sicheres Meßergebnis innerhalb von 30 Sekunden zu erzeugen vermag.